Folgen der Mongolen­invasionen

Politische und ökonomische Konsequenzen für Japan

Folgen der Mongolen­invasionen

Die Jahre, die auf die 2. Mongoleninvasion folgten, waren sowohl durch Reformen auf verschiedenen Gebieten, als auch durch starke Konflikte innerhalb des bakufu gekennzeichnet.

Anfang des Jahres 1284 starb unerwartet HÔJÔ Tokimune. Nachfolger auf dem Posten des shikken wurde sein gerade erst 14-jähriger Sohn Sadatoki. Da er noch zu jung war, um alleine zu regieren, standen ihm etliche Berater zur Seite. Die bedeutendsten waren sein einflussreicher Großvater mütterlicherseits, ADACHI Yasumori, der enge Verbindungen sowohl zum shikken auch zum shôgun unterhielt, und TAIRA Yoritsuna, ein mächtiger miuchibito. Zwischen diesen beiden bedeutenden Persönlichkeiten in Kamakura bestand eine Rivalität, die zu einem späteren Zeitpunkt in einen bewaffneten Konflikt münden sollte.

Zunächst (1284) setzte sich jedoch besonders ADACHI Yasumori für Reformen ein, die die finanzielle Lage der Krieger auf Kyûshû verbessern sollte. Darüber hinaus sollten sie als eine Belohnung für diese Krieger und auch für religiöse Institutionen in Bezug auf ihre Dienste während der Mongolenkrise fungieren. In diesem Zusammenhang ist auch das bekanntere tokusei-Edikt von 1297 zu sehen.

Viele Vasallen waren seit der Mitte des 13. Jahrhunderts immer weiter in finanzielle Schwierigkeiten gekommen. Diese Entwicklung hatte nach den Mongoleninvasionen ein solches Ausmaß angenommen, dass sich das bakufu genötigt sah, einzugreifen. Als Begründung für die wirtschaftliche Misere vieler Landbesitzer werden traditionell steigende Lebenshaltungskosten, ein sich im Umbruch befindendes Wirtschaftssystem und der Brauch, ein Erbe gleichmäßig unter allen Söhnen und Töchtern aufzuteilen (bunkatsu sôzoku), angesehen. Viele Kamakura-Vasallen kamen im Laufe der Jahre mit der höfischen Kultur Kyôtos in Berührung und versuchten nun, diese zu kopieren. Selbstverständlich war ein solches Unterfangen mit einem gewaltigen finanziellen Aufwand verbunden. Dies hat man sich unter dem Begriff „steigende Lebenshaltungskosten“ vorzustellen.
Hinzu kam, dass sich das Wirtschaftssystem Japans langsam von einem „Selbstversorger-System“ zu einer Tauschwirtschaft hin wandelte. Im alten Wirtschaftssystem verhaftete Bevölkerungsgruppen mussten zwangsläufig in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Das Aufkommen einer Geldwirtschaft, die Verwendung von aus China importierten Kupfermünzen, ließ die wirtschaftlichen Spannungen noch wachsen. Eine Geldwirtschaft ermöglichte die Entstehung einer Schicht von „Mittelsmännern“ auf dem finanziellen Sektor (z.B.: dokura, die Geldverleiher), und es wurde Brauch, shôen-Steuern in Bargeld zu zahlen. Beides trug zu einer wirtschaftlichen Krise der Vasallen Kamakuras bei.
Die Schwierigkeit, die sich aus dem Brauch, ein Erbe zu teilen ergaben, war, dass nach einer gewissen Zeit die geerbten Ländereien einfach zu klein waren, als dass man von ihnen hätte leben können.
Die ständigen umfangreichen Ausgaben im Zusammenhang mit den Mongoleninvasionen (z.B.: Verköstigung und Ausrüstung einer großen Anzahl von Truppen) trugen ebenfalls dazu bei, die Vasallen, insbesondere auf Kyûshû, in eine wirtschaftliche Notsituation geraten zu lassen. Viele gokenin mussten ihre Kosten decken, indem sie große Teile ihres Grundbesitzes verkauften oder verpfändeten.

Mittels der 1281 erlassenen Edikte wollte das bakufu den Vasallen auf Kyûshû Hilfe zukommen lassen. Land, das sie innerhalb von 20 Jahren durch Verkauf oder Verpfändung verloren hatten, musste ihnen ohne eine Entschädigung der neuen Besitzer zurückgegeben werden. Schreine und Tempel in ganz Japan sollten sogar Land zurückerhalten, wenn dessen Veräußerung mehr als 20 Jahre zurücklag. Hiermit wird abermals deutlich, welchen Stellenwert man der religiösen oder vielmehr göttlichen Unterstützung bei der Verteidigung Japans beimaß (Stichwort: kamikaze). Weitere Beispiele hierfür sind auch im Belohnungsprogramm von 1286 zu finden.

Die tokusô-Autokratie

1285 spitzte sich der Konflikt zwischen ADACHI Yasumori und TAIRA Yoritsuna zu. Es ging um den Einfluss auf den shikken. Im 11. Monat griff TAIRA Yoritsuna, angeblich auf Geheiß Sadatokis, ADACHI Yasumori an. Dieser Vorfall ist als Shimotsuki-Zwischenfall bekannt, so benannt nach dem Monat, in dem er stattfand. Ein Vorfall, der das damalige Ausmaß der lnstabilität der machtpolitischen Struktur Kamakuras verdeutlicht.
Generell kann man sagen, dass Streitigkeiten innerhalb des bakufu schon seit einiger Zeit existierten. Bereits nach dem Tod HÔJÔ Tokiyoris traten Spannungen unter den Mitgliedern des HÔJÔ-Clans auf. Eine Seitenlinie (die Nagoe-Linie) versuchte unter HÔJÔ Tokiaki der tokusô ihre führende Stellung streitig zu machen. Es gelang ihm, eine der drei wichtigsten Positionen des bakufu einzunehmen: die des Leiters des hikitsuke. Doch konnte er seine Macht von dieser Position aus nicht ausweiten und 1266 wurde unerwartet das hikitsuke aufgelöst. Der Antagonismus innerhalb des bakufu wurde intensiver. 1272 kam es zu den Nigatsu-Unruhen, in deren Verlauf zahlreiche gegen die tokusô opponierende Krieger und Höflinge ums Leben kamen. Unter den Opfern befand sich auch Tokiaki.

Während des Shimotsuki-Zwischenfalls fanden Yasumori und viele seiner Anhänger den Tod. Die Überlebenden wurden ihrer politischen Macht beraubt. Ergebnis dieses Vorfalls war, dass sich die politische Macht in den Händen TAIRA Yoritsunas, also des Kopfes der miuchibito, konzentrierte. ADACHI Yasumori hatte unter gokenin und anderen, dem shôgun nahestehenden Personen eine große Anhängerschaft besessen. Diese waren selbstverständlich mit dem Ergebnis des Shimotsuki-Zwischenfalls, nämlich einer Machtverschiebung zu Gunsten der tokusô, nicht zufrieden.

Um sich der Unterstützung der gokenin zu versichern, startete TAIRA Yoritsuna 1286 ein weiteres Belohnungsprogramm. Um den Mangel an Land, das zur Verteilung als Belohnung zur Verfügung stand, auszugleichen, traf das bakufu einige besondere Maßnahmen. So wurden Ländereien aus dem Privatbesitz des Shôgun, dem sogenannten kantô goryô, an Vasallen vergeben. Besitzungen außerhalb Kyûshûs konnten gegen solche innerhalb Kyûshûs eingetauscht werden. Außerdem war das bakufu durch den Untergang ADACHI Yasumoris und seiner Anhänger in den Besitz größerer Ländereien gelangt, die es unter seinen Vasallen verteilen konnte. Die Vergabe der Belohnungen verbesserte die Lage kleinerer Vasallen jedoch nicht, da der größte Teil der Ländereien an HÔJÔ oder ihnen nahestehende Personen ging. Ämter wurden, in Übereinstimmung hiermit, unter Yoritsuna meistens an solche Vasallen vergeben, die den HÔJÔ freundlich gesonnen waren.

Sogar die 1284 zur Rettung der Vasallen erlassenen tokusei-Maßnahmen wurden annulliert. Weiterhin wurde eine extrem Hôjô-freundliche Politik betrieben. Die „Regierungszeit“ TAIRA Yoritsunas dauerte bis 1293. Zu diesem Zeitpunkt wurde er vom 24-jährigen Regenten Sadatoki beschuldigt, seinem Sohn Sukemune den Posten des Shôgun zukommen lassen zu wollen. Yoritsuna wurde zusammen mit 90 Gefolgsleuten am Heizen-Tor, nach dem dieser Vorfall auch benannt ist, von Männern des Regenten angegriffen und getötet.

Mit dieser Tat befreite Sadatoki das bakufu von der Vorherrschaft TAIRA Yoritsunas, und die sogenannte tokusô-Autokratie, von der man schon ab dem Shimotsuke-Zwischenfall sprechen kann, erlebte ihren Höhepunkt. Der Begriff tokusô war eigentlich nur der buddhistische Name HÔJÔ Yoshitokis, des 2. Kamakura-shikken, der die politische Macht seiner Familie festigte. Später wurde er synonym mit der Bezeichnung für das Oberhaupt des Hauptstammes der HÔJÔ-Familie. Bis in das Jahr 1256 war der shikken auch gleichzeitig der tokusô; danach wurden die beiden Posten in den meisten Fällen von zwei verschiedenen Mitgliedern der HÔJÔ gehalten. Nach HÔJÔ Tokiyori gab es noch 11 Regenten, von denen aber nur 3 gleichzeitig auch tokusô waren.

Besonders während der Regierungszeit Tokimunes verschoben sich die Machtverhältnisse von den offiziellen Einrichtungen des bakufu weg. Wichtige Entscheidungen wurden immer häufiger im engeren Kreis der HÔJÔ und ihrer direkten Untergebenen (z.B.: miuchibito) getroffen. Ein sehr gutes Beispiel hierfür ist die steigende Bedeutung der yoriai. Yoriai waren private, vom shikken einberufene Treffen. Diese fanden für gewöhnlich in den privaten Gemächern des Kopfes des Hauses HÔJÔ statt und an ihnen nahmen einflußreiche Mitglieder des hyôjôshû (1225 gegründeter Staatsrat, in dem wichtige Entscheidungen beraten und beschlossen wurden), bedeutende Mitglieder des Hôjô-Clans und private Vasallen Tokimunes teil. Das Treffen von Entscheidungen verlagerte sich allmählich von dem eigentlich hierfür vorgesehenen Staatsrat weg zu den privaten Zusammenkünften der HÔJÔ hin. Eine Entwicklung, die sicherlich durch eine Krisensituation, wie sie mit der Bedrohung durch die Mongolen vorlag, noch beschleunigt wurde. In der späten Kamakura-Zeit war die Ernennung zum Mitglied des yoriai zu einer der begehrtesten Auszeichnungen geworden.

Gleichzeitig wurde das hyôjôshû zu einer Art „Marionettenorgan“ der HÔJÔ. Es hatte eventuelle Entscheidungen nur noch abzusegnen. Dies lässt sich schon allein dadurch erkennen, dass die Anzahl der HÔJÔ-Mitglieder dieses Rates kontinuierlich, besonders aber während und nach der Mongolenkrise, anstieg. Bei der ersten Zusammenkunft des hyôjôshû (1225) war kein einziger HÔJÔ Mitglied dieses Rates. Doch ca. 50 Jahre später bestand bereits die Hälfte der Mitglieder dieses Rates aus HÔJÔ.
Die HÔJÔ konnten somit eine private Familienversammlung zu einem der wichtigsten entscheidungstreffenden Organe des bakufu machen.

Außerdem gelang es ihnen, mehr und mehr der shugo-Posten mit ihren eigenen Leuten zu besetzen. Diese Entwicklung ging insbesondere auf Kyûshû und im Westteil Honshûs (so etwa der Sanyô-Region), unter dem Vorwand, eine einheitliche und effizientere Verteidigungslinie gegen die angreifenden Mongolen errichten zu müssen, vonstatten. Obgleich dieser Trend bereits vor der Mongolenkrise einsetzte, bot eine Zeit nationaler Bedrohung den Hôjô die besten Möglichkeiten, ihre private Macht auszudehnen. Es wird angenommen, dass die HÔJÔ zu Beginn der Kamakura-Zeit nur 2 shugo stellten. Im Jahre 1285 waren allerdings bereits die shugo-Posten von 29 der insgesamt 68 Provinzen mit Mitgliedern der HÔJÔ besetzt. 1333, kurz vor dem Untergang des Kamakura-bakufu, waren es sogar 36 Postem. Nicht nur, dass HÔJÔ den Großteil der shugo-Posten dominierten, einige dieser Posten (besonders die shugo der Nagato und Suô Provinzen) genossen auch mehr Rechte als andere shugo. Gleiches läßt sich über die jitô-Posten sagen. Auf Kyûshû kontrollierten die HÔJÔ mindestens 20 dieser Ämter. Wenn man diese Entwicklung betrachtet, ist es nicht verwunderlich, daß auch die wichtigsten militärischen Positionen in den westlichen Regionen Japans von den HÔJÔ dominiert wurden. Diese Gebiete waren die von den Mongolenangriffen am stärksten bedrohten Gegenden Japans, und auf die das bakufu bis dahin nur einen sehr schwachen politischen Einfluss gehabt hatte.

Auch hier war es möglich, im Gefolge der Verteidigungsmaßnahmen, man erwartete immer noch eine 3. Invasion, verschiedene Posten nach den eigenen Wünschen zu besetzen oder sogar neue Ämter zu schaffen. Im Jahr 1282 wurde die Position des sogenannten meihamabugyô auf Kyûshû erschaffen. Besagter meihama bugyô erhielt von den OTOMO und SHÔNI (den chinzeibugyô) das Oberkommando über Kyûshû, und natürlich wurde der Posten mit einem HÔJÔ besetzt. Die beiden 1293 eingerichteten Ämter der tandai (Stellvertreter) des bakufu auf Kyûshû und das Oberhaupt des Kyûshû-hyôjôshû waren ebenfalls in den Händen von Mitgliedern des HÔJÔ-Clans. Diese Dominanz erreichte zur Regierungszeit Sadatokis ihren Höhepunkt.

Wie auch ADACHI Yasumori vor ihm, versuchte Sadatoki, den in Not geratenen gokenin zu helfen. Zu diesem Zweck erließ er 1297 das berühmte tokusei-Edikt. Es ähnelte in seinem Inhalt dem von 1284, ging jedoch noch einige Schritte weiter. Land von gokenin, welches selbst vor mehr als 20 Jahren veräußert worden war, konnte eingefordert werden, ohne dass der neue Besitzer eine Abfindung erhielt. Außerdem wurden praktisch alle Schulden annulliert, da das Edikt festlegte, dass kein Rechtsstreit, der mit dem Eintreiben von Schulden in Zusammenhang stand, vom bakufu, der obersten Gerichtsinstanz, akzeptiert wurde. Die in diesem Dekret getroffenen Maßnahmen gingen, wie es auch bei seinem Vorläufer von 1284 der Fall war, allerdings nicht weit genug, um die Lage der Vasallen grundlegend zu verbessern. Man kann auch diesem Edikt unterstellen, dass es, zumindest bis zu einem gewissen Grad, dazu gedacht war, die Vasallen für ihre bisherigen treuen Dienste und Opfer zu belohnen. Trotz des Belohnungsprogramms von 1286 gab es noch immer viele Krieger, die bisher keine Zuwendungen erhalten hatten. Diese Krieger stellten auch weiterhin, an ihre Taten während der Mongoleninvasionen erinnernd, Belohnungsforderungen an die Militärregierung in Kamakura. Dem bakufu standen jedoch immer noch keine ausreichenden Möglichkeiten zur Verfügung, seine Vasallen angemessen, d.h. in Form von Ländereien, zu belohnen. Gokenin aus Kyûshû war es bereits untersagt worden, ohne eine amtliche Genehmigung nach Kyôto oder Kamakura zu reisen, da schon nach der 1. Invasion viele Krieger nach Kamakura gereist waren, um persönlich ihre Forderungen an das bakufu zu richten. 1294 hatte sich Kamakura sogar entschlossen, keine weiteren Belohnungen für Dienste während der Invasionen von 1274 und 1284 zu vergeben. Eine Entscheidung, die der Militärregierung den Unwillen ihrer Vasallen einbrachten.

Es ist an dieser Stelle noch zu erwähnen, dass nach dem 2. Invasionsversuch der Mongolen bei der Verteilung von Belohnungen den religiösen Institutionen der Vorzug gegeben wurde. Während die Vasallen erst mit dem Belohnungsprogramm von 1286 erste Zuwendungen für ihre Dienste erhielten, wurde beispielsweise der Usa Hachiman Schrein in der Provinz Buzen auf Kyûshû bereits zweieinhalb Jahre nach der kôan-Invasion (Die 2.Invasion wird auch, nach der Ära in der sie stattfand, „kôan no eki“ genannt) mit einem jitô shiki in der Provinz Hyûga versehen. Dies war kein Einzelfall und in den auf die Invasion folgenden Jahren wurden etliche Schreine mit ähnlichen Zuwendungen ausgestattet. Ein weiteres Indiz für die große Bedeutung, die das bakufu und das japanische Volk der religiösen Unterstützung beimaßen. Die Vergabe von Belohnungen an Krieger und religiöse Institutionen verschärfte die Probleme einer ausreichenden Vergabe von Belohnungen noch weiter.

Genau wie sein Gegenstück aus dem Jahre 1284 diente das tokusei von 1297 in erster Linie dazu, den gokenin in ihrer schwierigen wirtschaftlichen Lage beizustehen. Doch ebenso spielte die Funktion einer Belohnung eine Rolle. Die von Sadatoki erhofften Auswirkungen des Edikts blieben allerdings aus. Weder waren die Belohnungen für die Krieger befriedigend, noch besserte sich ihre finanzielle Lage entscheidend.

Ausdehnung der Jurisdiktion der Militärregierung

Nicht nur den HÔJÔ gelang es, bedingt durch die von den Mongoleninvasionen hervorgerufene Krise, ihre Machtbasis auszudehnen, auch das ganze bakufu konnte seine Machtbefugnisse auf Kosten des Kaiserhofes ausweiten.
Ursprünglich unterstand der diplomatische Verkehr mit dem Ausland dem Kaiserhof. Dies änderte sich jedoch in den frühen 90er Jahren des 13. Jahrhunderts. Bis zu diesem Zeitpunkt fungierte der chinzei bugyô auch als „Außenminister“ für den Kaiserhof in Kyôto. Dann, Anfang der 90er Jahre, wurde der Posten des chinzeibugyô durch die tandai ersetzt, die nur noch Kamakura unterstanden.

Schon zu Beginn des diplomatischen Verkehrs zwischen Japan und dem mongolischen Imperium hatte das bakufu den Umgang mit dem Großkhan und seinen Gesandten bestimmt. Der Militärregierung war es entsprechend gelungen, die Autorität des kaiserlichen Hofes einzuschränken.

Aber der Militärregierung in Kamakura gelang es auch, landesweit Kontrolle über die Schreine und Tempel zu gewinnen. Diese Entwicklung lässt sich am ehesten mit dem großen Vertrauen, welches das bakufu während der Krise auf göttlichen Beistand setzte, erklären. Ursprünglich fielen nur die Schreine und Tempel der Kantô-Region und Kyûshûs unter die Jurisdiktion Kamakuras. Doch der Inhalt des tokusei-Edikts von 1284 lässt erkennen, dass sich der Einfluß des bakufu auf alle religiösen Institutionen des Landes ausgeweitet hatte.

Wichtig sind bei der Ausdehnung der Machtbefugnisse des bakufu auch einige der Maßnahmen, die direkt während der Jahre nach der 1. Mongoleninvasion getroffen wurden. Wie bereits erwähnt, mobilisierte Kamakura kurz nach der Bun’ei-Invasion im Westen sowohl gokenin als auch nicht-gokenin im Schutz der Notsituation mit Genehmigung des Hofes. Hierin bestand eine eindeutige Erweiterung der Hoheitsgewalt des bakufu, da dies eindeutig seine bisherigen Befugnisse überstieg. Einen Schritt weiter ging es noch 1284, als es mittels Edikt die Landrechte der Vasallen auf Kyûshû bestätigte. Hierzu fehlte ihm eigentlich jegliche rechtliche Grundlage, da den meisten Vasallen „Bestätigungspatente“ von Seiten des Shôgun fehlten. Jedoch konnte das bakufu auf das Einverständnis des Hofes bei der Mobilisierung von nicht-gokenin verweisen, diese würden jetzt für ihre Dienste belohnt. Die nationalen Verteidigungsbemühungen erlaubten es Kamakura, das Kommando über bis zu diesem Zeitpunkt außerhalb seiner Einflusssphäre stehende Posten zu erlangen. So wurde HÔJÔ Muneyori, der jüngere Bruder des tokusô, zum shugo der Provinz Nagato ernannt. 1274 rekrutierte er sämtliche Krieger der Kreise Nankai und Sanyô, ungeachtet ihres Vasallenstatus. Dieser Fall ist ebenfalls ein gutes Beispiel dafür, wie eng der Machtgewinn der Militärregierung mit dem Machtzuwachs der HÔJÔ, und insbesondere des Hauptstammes, verbunden war.

Auch konnte das bakufu seine Befugnisse im Bezug auf die Erhebung bestimmter Steuern (vor allem solcher in Bezug auf das daijo-e-Fest am Kaiserhof und neuer Schreine in Ise) ausdehnen. Geschah deren Erhebung vor den Invasionen nur auf Geheiß des kaiserlichen Hofes in Gebieten unter der Kontrolle des shôgun, so war dies später anscheinend im ganzen Land möglich.
Der Zerfall des sôryô-sei und Änderungen im Erbrecht

Eine letzte Entwicklung, die während der Mongolenkrise hervortrat, war der Verfall des sôryô-sei. Dieses Ereignis lässt sich mit keinem konkreten Vorfall in Verbindung bringen, weshalb ich seine Beschreibung an das Ende dieses Artikels gestellt habe. Zu einem großen Teil basierte das „Hausmann-System“ auf eben jenem sôryô-sei. Es bildete also das moralische Fundament des Kamakura-bakufu. Dieses System hatte sich in der Kriegergesellschaft Ostjapans entwickelt. Nach ihm waren die Familien in großen Familienverbänden organisiert, denen jeweils ein Oberhaupt in Kriegszeiten und Friedenszeiten vorstand. Das Oberhaupt hatte die ultimative Autorität über sämtliche Besitzungen seines Verbandes.

Benötigte das bakufu die Dienste einer Familie, wandte es sich mit seinen Forderungen an den Kopf des entsprechenden Verbandes, welcher dann die einzelnen Beiträge der Verbandsmitglieder, ihren Möglichkeiten entsprechend, festlegte. Die anfänglich große Solidarität der Familienverbände nahm jedoch im Laufe des 13. Jahrhunderts beständig ab. In vielen Fällen lagen auch die Besitzungen eines Hauses zu weit auseinander, als dass es für das Oberhaupt möglich gewesen wäre, die einzelnen Familien des Verbandes wirkungsvoll zu kontrollieren. Außerdem brachte das Erbrecht, das traditionelle gemeinschaftliche Erbe (bunkatsu sôzoku), die ökonomische Unabhängigkeit einzelner Mitglieder eines Familienverbandes gegenüber dessen Oberhaupt. Eine wirtschaftliche Selbstständigkeit ließ jene Verbandsangehörige auch nach politischer Unabhängigkeit streben. Viele Seitenfamilien banden sich stark an die anderen Krieger-Familien in ihrer unmittelbaren Umgebung, womit sie bereits eine Unabhängigkeit von ihren Verbänden erlangten. Ein Ausnahmezustand, und dazu noch ein ungewöhnlich langer, wie die Mongolenkrise, bot für Seitenstämme eines Hauses zusätzliche Möglichkeiten, sich durch militärische Dienste als unabhängige Vasallen des shôgun zu etablieren, diesem also direkt zu unterstehen und nicht mehr auf die „Mittler“-Funktion des Verbandskopfes angewiesen zu sein.

Auch der sich erweiternde Aufgabenbereich der shugo in der späten Kamakura-Periode trug ein weiteres dazu bei, ihre Autorität zu untergraben. Das bakufu scheint versucht zu haben dem Machtverlust der Verbandsoberhäupter entgegenzuwirken, indem es ihnen bestimmte Optionen zur Verfügung stellte, gegen widerspenstige Familienmitglieder vorzugehen. So wurde es ihnen gestattet, von Mitgliedern, die ihren Anteil an Diensten verweigert hatten, eine doppelte Zahlung einzufordern. In extremen Fällen durften sie sogar den gesamten Besitz der betreffenden Person einziehen.

Die Bedrohung durch die Mongolen kann zwar nicht als alleiniger Faktor für den Zerfall der Macht der Familienverbandsoberhäupter betrachtet werden, beschleunigte diesen jedoch erheblich. Selbst das bakufu griff in dieser Zeit seine lnstitutionen des sôryô-sei an. Das Recht des geteilten Erbes hatte sich, wie bereits erwähnt als überaus problematisch erwiesen. Eine Verschiebung vom gemeinschaftlichen Erbe (bunkatsu sôzoku) zur Alleinerbschaft (tandoku sôzoku) hin war bereits abzusehen. Aber indem 1286 verordnet wurde, dass weiblichen Erben ihr Anteil vorenthalten werden solle, solange die Bedrohung durch die Mongolen bestand, beschleunigte das bakufu diese Verschiebung und trug seinen, wenn auch nur kleinen Teil zur Unterminierung einer etablierten Praxis innerhalb des sôryô-sei bei.

Schlußgedanken

Im Zuge der Mongoleninvasionen war es den HÔJÔ gelungen, ihre private Machtbasis beträchtlich auszubauen und das bakufu hatte seine eigenen Machtbefugnisse auf Kosten des Kaiserhofes auszubauen. Die Herrschaft der Krieger über Japan war einen weiteren Schritt vorangebracht. Gleichzeitig war das wirtschaftliche und moralische Fundament des Kamakura-bakufu allerdings gefährlich geschwächt worden. Alle Versuche der Militärregierung, ihre in Not geratenen Vasallen zu retten, waren fehlgeschlagen. Diese verloren immer weiter ihr großes Vertrauen in die Militärregierung, welches die frühen Jahre des Kamakura-bakufu gekennzeichnet hatte. Der Machtgewinn der tokusô und miuchibito schien den Höhepunkt der politischen Macht des Kamakura-bakufu zu kennzeichnen, aber in Wirklichkeit ging die allgemeine Entwicklung in Richtung interner Machtkämpfe und Streitgkeiten, wie anhand des shimotsuki-Zwischenfalls und der nigatsu-Unruhen dargelegt werden konnte. Diese Entwicklung sollte später sogar in einer ernstzunehmenden Anti-bakufu-Bewegung münden.

Literatur zum Thema

HORI, Kyotsu: The Economic and Political Effects of the Mongol Wars, in: Hall, John W.; Mass, Jeffrey P. (Hsg.): Medieval Japan. Essays in lnstitutional History, New Haven/London 1974
KAWAZOE, Shôji: Japan and East Asia, in: Yamamura, Kozo (Hsg.): The Cambridge History of Japan, Vol. 3, New York/Port Chester/Melbourne/Sidney 1990
INOUE, Kiyoshi: Geschichte Japans,übers. von Hubricht, Manfred, Frankfurt/New York 1993
SANSOM, George: A History of Japan to 1334,London 1958
BARTH, Johannes: Kamakura-Die Geschichte einer Stadt und einer Epoche,Tôkyô 1969
HALL, John W.: Das japanische Kaiserreich, übers. von Schuster, Ingrid, Fischer Weltgeschichte Band 20, Frankfurt 1968

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