Kann eine direkter Nachfahre der Sonnengöttin Amaterasu in Rente gehen? Eigentlich ist der Job als Tennô auf Lebenszeit angelegt. Den legt man genausowenig ab, wie eine Verpflichtung bei der Mafia, dem CIA oder im Papstamt. Was letzteres angeht, hatte Benedikt schon mal vorgelegt und des Alters wegen emeritiert. Auch wenn die Aufgaben doch recht unterschiedlich sind, möchte sich Akihito nun dem deutschen Papst anschließen und sich ins Altenteil verabschieden.
Ein beispielloser Vorgang. Schließlich hat in den letzten 2.650 Jahren noch kein Tennô freiwillig den Chrysanthementhron räumen wollen. Das ist so undenkbar, dass eigens die Rechtslage hierfür angepasst werden muss. Akihito hatte bereits im vergangenen Sommer wissen lassen, dass er sich wegen seines gesundheitlichen Zustands nicht mehr in der Lage fühle, seine ererbte Position weiter zu bekleiden. Präsident ABE Shinzo reagierte im August auf das Ansinnen des „Himmlischen Herrschers“ mit Verständnis und dem Versprechen, dass man schauen werde, was man für ihn tun könne. Ein Gremium an Fachleuten plant nun im kommenden Februar einen ersten Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Modalitäten der Amtsaufgabe klärt. Das Ende seiner Verpflichtungen und damit auch der aktuellen Heisei-Zeit soll dann am 31.12.2018, spätestens aber am 1.1.2019 besiegelt sein.
Derzeit wird davon ausgegangen, dass Akihitos Sohn Naruhito seinen Platz auf dem Thron einnehmen wird – obwohl es nach wie vor für Diskussionen in Japan sorgt, dass Naruhito und seine Frau Masako nur ihre Tochter Aiko als nächsten Thronfolger vorweisen können. Per Gesetz aus dem Jahr 1947 ist es weiblichen Nachkommen nicht mehr möglich, Tenno zu werden. Im Todefall Naruhitos würde dann entsprechend sein jüngerer Bruder Akishino den Chrysanthementhron besetzten. Doch fragt man sich, ob wenn sogar die Rente eines Kaisers per Gesetzesänderung möglich ist, nicht auch per Gesetz ein weiblicher Tennô wieder vorstellbar sein könnte.
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